Moin Moin,

Laut § 132a Darf man ja keine Uniformen, Amtskleidungen und so genannte 'Amtsabzeichen' tragen. Mache ich mich strafbar, wenn ich

a) ein Barett trage (ohne die Metallene Kennzeichnung der Kampfgruppe)? b) auf einem normalen Anzug Schulterklappen trage? c) auf einem normalen Anzug Schulterklappen mit selbst entworfenen Zeichen trage?

Ich bin kein Angehöriger des Militärs und möchte dies zur Szenischen Inszenierung von Satire unternehmen. Ich denke jedoch nicht, dass dadurch der StGB Straftatbestand gedeckt ist, da es während der Inszenierung und der Normalität keine für die Strafverfolgungsbehörden & Gerichte eindeutig zu erkennenden Grenzen gibt.

Außerdem ist festzustellen, dass ich das Barett und die Schulterklappen auf einem normalen Anzug tragen will, der keine Ähnlichkeit mit denen der Bundeswehr hat.

Mit freundlichen Grüßen