Ich kann für Nordrhein-Westfalen sagen, dass kein Attest erforderlich ist. Regeln wie "nach 3 Fehltagen muss ein Attest vorliegen" oder "Vor und nach den Ferien besteht Asttestpflicht" sind reine Erfindungen der Lehrer und - zumindest in NRW - nicht existent. Zudem muss kein Grund für das Fehlen angegeben werden. Es reicht aus, zuvor in der Schule das Fehlen anzumelden und das ganze durch die Eltern entschuldigen zu lassen. Sollte ein Lehrer die Berechtigung des Fehlens in Frage stellen, kann er dies beim zuständigen Regierungsbezirk melden, welcher die Person dann zur Untersuchung zum Amtsarzt schicken kann.
Wie das in anderen Bundesländern gehandhabt wird, weiß ich nicht. Ich hoffe trotzdem, ich konnte ein Wenig mit Gerüchten aufräumen. Lehrer dürfen keine Gesetze erfinden! Lasst euch nicht alles gefallen!