meine Frau ist in einem Restaurant / Imbiss auf einer fettigen nassen stelle auf dem Fußboden ausgerutscht und gestürzt. Sie hat sich folgende Prellungen zugezogen:

Prellung des Gesäß- und Hüftprellung bds. Stauchung der Ws MIT Schmerz am thprakolumbalen, Prellung des rechten Daumens und Handballen.

Das ergab die Untersuchung in der Notaufnahme im Krankenhaus.

Durch ihre Verletzungen entstehen sehr starke Schmerzen. Sie ist nun auch Krankgeschrieben. Am Freitag soll sie wieder zu Ihrem Hausarzt zur Kontrolle. Ich gehe davon aus das Sie bestimmt noch 2 Wochen Arbeitsunfähig ist. Ich bin gestern noch mal in dem Restaurant / Imbiss gewesen und die haben mit schriftlich bestätigt das meine Frau dort auf einer fettigen nassen stelle ausgerutscht ist und zu Boden gefallen ist und sich dabei verletzt hat. Dann habe ich noch ein paar Bilder von der Stelle gemacht wo meine Frau am Dienstag gefallen ist. Und auf einem Bild was gestern gemacht worden ist, kann man auch deutlich Speisereste ( Pommes ) auf dem Fußboden sehen.

Nun frage ich mich ob man bei so einem Fall Schmerzensgeld Ansprüche geltend machen kann? Und wenn ja in welcher Höhe, und wie geht man bei so etwas am besten vor?