Schulärztliche Untersuchung der 8. Klasse Bei dem Pflichtangebot der 8. Klasse-Untersuchungen nehmen wir Kontakt mit den Schulen auf und bei Interesse vereinbaren wir mit den Schulen Termine, unterrichten die Eltern und bieten die Untersuchung (freiwillig) an. Bei Teilnahme an der Untersuchung wird Klassenweise, getrennt nach Jungen und Mädchen, ein Verhütungskoffer vorgestellt. Dann können sich die SchülerInnen wiegen und messen lassen, eine Seh- und Hörüberprüfung wird durchgeführt (mit Farbensehen und Stereosehtest) der Impfpass wird kontrolliert und eine Impfberatung durchgeführt,ein Befindlichkeitsfragebogen kann ausgefüllt werden. Eine körperliche Untersuchung und/oder ein Gespräch mit der Jugendärztin schließt sich dann an (Der Jugendliche kann entscheiden wie und in welchem Umfang dies durchgeführt wird).Bei gesundheitlichen Beinträchtigungen wird auch eine Beratung hinsichtlich der Berufswahl angeboten.

Gesetzliche Grundlage Landesverordnung über schulärztliche Aufgaben vom 07. März 2003

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