Hallo,

folgender Fall: Ein Mann hat in den 60er-Jahren vor seiner heutigen Ehe ein Verhältnis, aus der ein Kind abstammt. Er hatte damals die Vaterschaft anerkannt und zahlte Unterhalt bis zur Vorlendung des 18. Lebensjahres des Kindes. Die Anerkennung der Vaterschaft basierte vermutlich auf einem Vaterschaftstest, für den der Vater nie eine Einverständniserklärung unterzeichnet hat. Aus der heutigen Ehe gehen 3 Kinder hervor. Frage: Ist die Anerkennung der Vaterschaft heute anfechtbar? Wenn nein, in wie weit ist das uneheliche Kind heute erbberechtigt?

Danke.

MfG