Hi,

Die alten Führerscheine müssen ja umgetauscht werden. Ich raffe das mit den Umtauschfristen nicht so richtig. Hat da jemand Ahnung davon?

Es ist immer von dem Ausstellungsjahr die Rede. Ist damit das Jahr gemeint, wo man den Führerschein gemacht hat, oder das Jahr, wann man den "aktuellen" Führerschein bekommen hat? Hintergrund: Ich habe 1988 den Autoführerschein gemacht, aber 2010 den Motorradführerschein, wo ich natürlich auch einen neuen Scheckkarten-Führerschein erhalten habe. Welches Jahr gilt denn nun für die Umtauschfrist?