Antwort
Zu Ostern darf Orgel gespielt werden!
Folgendes sagt Rom dazu:
Zur Stützung des Gemeindegesangs oder des Chorgesangs darf auch an Karfreitag bzw. Gründonnerstag nach dem Gloria weiterhin mit der Orgel gespielt werden, solange sie nicht als eigenständiges konzertantes Instument in Erscheinung tritt.
Andere Instrumente wie E-Piano, Flöte, Klarinette, was auch immer dürfen sowieso die ganze Zeit gespielt werden. Meist natürlich E-Piano als Hilfe für Chöre.
Soweit die Regelung von ganz oben.
Hoffe, ich konnte helfen! Das musste ich mal loswerden. ;) Liebe Grüße