Hallo,

eine Hausverwaltung ist der Ansicht, dass nur der Verwaltungsbeirat die Rechnungsprüfung durchführen darf. Sie verweigert anderen Miteigentümern die Teilnahme an der Rechnungsprüfung. Aus rein praktischen Gründen sollte natürlich die Teilnehmerzahl zu begrenzen. Aber der Verwaltungsbeirat könnte sich wünschen erfahrene Rechnungsprüfer aus der Eigentümergemeinschaft dabei zu haben, oder einzelne Miteigentümer könnten auf eigenem Wunsch an der Rechnungsprüfung teilnehmen wollen. Darf die Hausverwaltung bestimmen wer an der Rechnungsprüfung teilnimmt? Wie is die Rechtslage dazu?

Vielen Dank