Hallo, vor kurzem habe ich eine Tätigkeit in einer Einrichtung für Behinderte aufgenommen. Die Arbeitszeiten sind geteilt in einen Stationären und einen Ambulantendienst. Die Arbeitszeit in der Wohngruppe ist findet laut Dienstplan nicht am Stück statt. Sondern: Beginn Spätdienst 15:30-21:00Uhr, Nachtbereitschaft 21:00-5:30Uhr, frühdienst 5:30-8:00Uhr. Die Zeit die man auf der Arbeit verbring, ist an einem Stück aber halt in diese Zeiten unterteilt. Ist das rechtens? Welche Rechtsgrundlage gibt es dafür?

Desweiteren, kann es passieren oder ist die Regel. Dass man nach einen dieser Dienste, Nachmittags noch Klienten im Ambulanten betreuen muss. Wie ist es da mit den Ruhezeiten von 11 Stunden?

Gibt es irgendeine Rechtsgrundlage?