Ich habe folgendes Anliegen.

Mein Bruder ist verstorben, er hat einen Sohn,eine Schwester und mich(Bruder)

Der Sohn und deren Sohn sowie meine Schwester und deren Sohn und Kinder haben aufs Erbe verzichtet (Nachlass ausgeschlagen)Es ist beim Gericht auch ein Aktenzeichen vorhanden. Ich möchte das Erbe antreten . Beantragung Erbschein.Nun verlangt das Nachlass Gericht von mir noch mal die originalen Geburtsurkunden von allen Seiten. Obwohl ja beim Nachlass Gericht bereits Aktenzeichen von Ausschlagung vorliegen. Ist das überhaupt notwendig?Oder reicht es aus wenn von meiner Seite alle Unterlagen (Stammbuch,Sterbeurkunde)vorliegen.

Danke schon mal für die Antworten