Antwort
Bei einer Umschulung, welche vom Arbeistamt finanziert wird, verpflichtet man sich sehr wohl nicht mehr in seinem alten Beruf zu arbeiten, da man sonst die Hälfte der Umschulungskosten zu tragen hat (Bei mir waren es 16.000, das wären dann also 8.000). Soviel weiss ich da ich dies gemacht habe und diesen Zettel unterschrieben habe ;)
Was ich allerdings nicht weiss und wonach ich eigentlich gesucht hatte, war, ob es dafür eine Verjährungsfrist gibt.