Also bisher musste ich noch niemals etwas beim Zoll bezahlen und ich habe auch öfter mehrere Artikel bestellt (über Wish) teilweise auch im Wert von über 150 Euro aber eigentlich immer über 22 Euro Gesamtwert, aber falls du zahlen sollst wird sich der Zoll (im Normalfall) melden, je nach Zoll kann es halt passieren, dass man die Ware dann am Zoll abholen kommen muss, aber das hab ich bisweilen nur einmal mitbekommen, wenn du es sofort wissen möchtest könntest du beim Zoll anrufen und deine Situation schildern, vielleicht können die Mitarbeiter dort dir die Frage besser beantworten als "Laien"

Innerhalb der EU oder außerhalb? Hab gerade eine Seite gefunden die vielleicht helfen kann, ich lese das Mal kurz nach xD

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Die wichtigste Frage überhaupt, WIE VIEL Cannabis hatten Sie bei sich? Bei mir läuft (noch vor Corona) ein Verfahren wegen 25G aber bisher kam noch gar nichts, nicht einmal eine Durchsuchung meiner Wohnung (Was bei 25G völlig gerechtfertigt wäre..)

Aber ich bin sicher, Ihnen passiert dafür erst einmal gar nichts. Die Polizei behält das Cannabis und man kriegt Post in welcher steht das ein Verfahren gegen Sie lief und höchstwahrscheinlich wird der letzte Satz lauten: Verfahren wurde eingestellt. Das höchste Verfahren vor den 25G war wegen 8G und dieses Verfahren wurde ohne jegliche Probleme eingestellt, keine Geldstrafe und auch sonst nichts. Ganz wichtig ist jedoch, wenn Sie einen Führerschein haben oder erwerben wollen kann sich die Führerscheinstelle melden und je nachdem auch eine MPU verlangen, ist bei mir und meinem Partner bisweilen nicht passiert aber wir haben seither auch noch nicht versucht den Führerschein zu machen, einem Kollegen wurde der Führerschein entzogen für einige Zeit und der wurde mit deutlich mehr als ich bzw wir bisweilen, allerdings war das nicht sein erstes Vergehen, aber auch beim 1. Mal wurden wir von der Polizei darüber in Kenntnis gesetzt das sich die Führerscheinstelle melden kann, aber das weiß man erst wenn man mit denen dort spricht.

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Der Verwendungszweck ist in den meisten Fällen die Bestellnummer und selbst wenn der Verwendungszweck eigentlich ein Anderer hätte sein müssen wird der Händler anhand der Bestellnummer die Zahlung zuordnen können, also alles richtig gemacht, ich würde vielleicht noch dazu schreiben das es die Bestellnummer ist, aber das ist nicht all zu wichtig :)

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