hallo :),

in meiner ehemaligen Wohnung musste ich um in die Küche zu gelangen durch den Gemeinschaftsflur gehen. So mit war die Wohnung nicht in sich abgeschlossen.

u.a. Hierdurch kam es zu einem Nachbarschaftsstreit, welcher sich bis zur Kündigung und einem Streit vor Gericht hochgeschaukelt hat.

Nun habe ich erfahren, dass eine Wohnung/ Wohneinheit per Definition nur dann so zu bezeichnen ist, wenn diese in sich abgeschlossen ist.

war es dennoch rechtens mir dieses Objekt als Wohneinheit zu vermieten und falls dies nicht der Fall ist welche Möglichkeiten habe ich vor Gericht bzw. Habe ich ein Recht auf Schadensersatz?

Liebe Grüß