Hallo zusammen.Ich habe schon reichlich Antworten über die SuFu erhalten, wenn ich die Frage genau anders herum gestellt hätte. So rum wäre es klar. Aber was ist, wenn in einer Firma Mitarbeiter gesucht werden, die dann einen Mitarbeiterstamm von 15-20 Mann leiten sollen. Dürfen sich Betriebsratsmitglieder an dieser Wahl beteiligen, oder sind diese in der späteren Position (in welcher der, nennen wir ihn Manager, auch über Abmahnungen etc. zu entscheiden hat) mit dem Hintergrund des Betriebsrates dann zu voreingenommen? Ich will hier gar nicht beleuchten um was für einen BR es sich bei uns handelt, mich interessiert einfach nur die gesetzliche Lage und ob es für diesen Fall eine Bestimmung gibt.Ich danke schon mal für eure Antworten.