Wir vermieten einem Wohnwagen mit festem Aluvorzelt (ähnlich Mobilheim) verbunden ganzjährig an Feriengäste mit Gewinnerzielungsabsicht. Die Wohnwagentoilette ist fest an die Kanalisation angeschlossen und der Wohnwagen steht dort fest seit bereits 10 Jahren. Das Vorzelt ist massiv mit Holzverkleidung, festem Fußboden, Steckdosen etc. ausgestattet und nicht mal einfach abbaubar etc. Es geht um die steuerliche Einstufung. Das Finanzamt möchte die Einnahmen als "Sonstige Einnahmen" behandeln, da es sich um eine bewegliche Sache handele, was uns fragwürdig erscheint. Wir möchten es als Einnahmen aus Vermietung bzw. gewerblich behandelt sehen, da man dann auch entsprechend Kosten etc. absetzen kann. Hat evtl. jemand selbst Erfahrungen wie das Finanzamt verfährt oder kann auf Rechtssprechungen verweisen ? Das würde uns sehr weiterhelfen, da es für unseren konkreten Fall kaum klare Informationen gibt. Lieben Dank.