Beispiel: Mandant fragt RA (ein Fachanwalt in einem Spezialfall), was eine Beratung (außergerichtlich) kostet. Der schätzt ca. 1 Stunde zum vereinbarten Stundenlohn ein. Dann schreibt der Mandant dass er das Angebot annimmt, aber seine Rechtsschutzversicherung einschalten will, besonders wenn es danach vor Gericht geht, sich damit aber nicht gut auskennt. Der Anwalt sagt, dass er den Fall ungerne so betreuen möchte und in dem Falle nur in Vorkasse abrechnet und sämtliche Aufwände (Beratung hierzu, Schriftverkehr) mit der Versicherung zusätzlich abrechnet. Er lässt durchblicken, dass die Einschaltung der Versicherung ihn nervt und er mindestens den doppelten Aufwand hat und es oft zu Zahlungsproblemen kommt. Er will das Mandat so nicht annehmen und sieht sich nicht in der Verpflichtung.

Darf der Anwalt einen Mandanten ablehnen nur weil die Versicherung ihm Mehrarbeit macht? Gibt es da keine Regelung dass man Versicherte nicht diskriminieren kann? Danke