Hallo, ich bin von der Polizei angehalten worden, weil ich angeblich das Handy am Ohr gehabt haben soll.

Fakt ist aber, daß ich NIE NIE NIE ohne Freisprechanlage (Kabel mit Bügel hinten dem Ohr) fahre.

Da ich jedoch Cabrio fahre und die Verbindung schlecht war, habe ich mit der rechten Hand die Freisprechanlage ans Ohr gedrückt und der Polizist hat das falsch interpretiert. Leider war er sehr unfreundlich (was ich auch gesagt habe) und hat mir vorgeworfen, das Kabel schnell reingesteckt zu haben.

Leider war ich so panisch - ich bin noch nie von der Polizei angehalten worden - da ich ihm das mit der Freisprechanlage nicht gezeigt habe, ich habe aber versucht es ihm zu erklären - ohne Erfolg.

Im Übrigen war er alleine und ich auch, ich habe aber bis zum anhalten durchgehen über die Freisprechanlage telefoniert.

Meine Frage: natürlich werde ich Widerspruch gegen das Bußgeld (40 Euro + ca. 25 Euro Verwaltungsgebühr plus 1 Punkt in Flensburg) einreichen und von meiner Wut her sage ich notfalls auch vor Gericht aus.

Aber mal vom Verstand her: hab ich überhaupt eine Chance ? Es gab hier ähnliche Fälle, aber leider hat nie jemand geschildert, wie die Sache ausgegangen ist. Wie lang sollte so ein Widerspruch sein, knapp oder ausführlich ?

Mann, ich bin total sauer und würde mich über Euren Rat freuen.

Vielen Dank

Ollerich (ich bin ein Mädel)