Mein 19jähriger Sohn hatte im Sportunterrricht während der regulären Schulzeit einen Unfall, der Meniskus ist gerissen und er muss operiert werden.

Die Schüler hatten einen Parcour aufgebaut und beim Durchkrabbeln durch einen Holzkasten knackte plötzlich das Knie . Der Durchgangsarzt (D-Arzt) entschied, dass es sich um keinen Unfall im Sinne des Gesetztes handelt. Das Argument ist, dass es gem. Gesetz BGBl, Artikel 8, kein von außen auf den Körper einwirkendes Ereigniss war. Es gibt übrigens keine Vorerkrankungen oder Vorbehandlungen im Knie.

Ich möchte die Entscheidung des D-Arztes nicht akzeptieren und überlege, wie ich dageben vorgehen kann.

Soll ich mich direkt an die Unfallkasse wenden oder beim D-Arzt Widerspruch einlegen?

Muss ich mit der Krankenkasse sprechen, weil die KK ggf. die Kostenübernahme ablehnen kann?

Da die OP schon in wenigen Tagen stattfindet, möchte ich gerne die Kostenübernahme geklärt haben.

Vielleicht kennt jemand einen ähnlich gelagerten Fall und kann mir bei der Frage helfen.