Hallo!

Ich habe vor längerer Zeit mein entdrosseltes Motorrad verkauft. Dies wurde auch in der Online Anzeige angepriesen und den Käufern mitgeteilt.

Im Kaufvertrag (ÖAMTC) steht drinnen das dass Fahrzeug Verkehrs und Betriebssicher ist, darunter steht das ich keine Gewährleistung gebe, jede Mängel dem Käufer zutrage und weiter unten wird dann angemerkt das ich von keinen Mängeln weiß bzw. für keine hafte.

Der Käufer möchte das Motorrad jetzt zurückgeben da er kein Pickerl bekommt.

Darf er das?