Mein Sohn hat vor knapp 4 Wochen mittels "Verbindliche Bestellung" einen Gebrauchtwagen gekauft, und zwar bei einem Händler, jedoch nur in Kundenauftrag. Der Wagen wurde ausgehändigt, der Kaufpreis bezahlt. Was immer noch fehlt ist der Kfz-Brief, den der Händler einfach nicht zu beschaffen in der Lage ist. Frage: Ist der Kaufvertrag gültig, weil die Sache (das Auto) ausgeliefert wurde, oder wird er erst gültig bei Übergabe des Kfz-Briefes? Kann man also noch zurücktreten, weil der Brief nicht ausgehändigt wurde?