Hallo zusammen Nach heftiger Diskussion mit einem Bekannten hier mal meine Frage.

Besagter bekannter hat mit einem Hauseigentümer einen Mietkaufvertrag abgeschlossen. Der Vertrag wurde als "Vor-Vertrag" abgeschlossen. In dem Vertrag steht das der Mieter einen Mietvertrag über 5 Jahre abschließt und danach das Objekt kauft. Der Kaufpreis beträgt XXXTsd Euro. Nach Ablauf der 5 Jahre wird ein Betrag in Höhe von 20.000 Euro auf den Kaufpreis angerechnet. Das ganze soll noch an Hand eines Notorvertrags abgeschlossen werden. Als besondere "Abmachung" steht in diesem "Vertrag": Dieser Vorvertrag wird unter Vorbehalt des Notarvertrags abgeschlossen.

Da diese "Abmachung" getroffen wurde ist dieser Vertrag bei einem nicht zu stande kommendem Notarvertrag ohne Wirkung bzw Tritt so erst nach Abschluss des Notarvertrags in Kraft.

Sehe ich das so richtig oder lieg ich da falsch...