Moin! 

Wie ihr es bereits oben entnehmen könnt, habe ich eine Frage bzgl. der gesundheitlichen Eignung zum gehobenen Polizeidienst.

Ich habe als Kind, als ich ca. 8 Jahre alt war, Probleme mit Neurodermitis gehabt, was sich aber bis zu meinem 14 Lebensjahr wieder gelegt hat.

Ich bin inzwischen 24 Jahre alt und arbeite nun seit guten 5 Jahren im Rettungsdienst als Rettungssanitäter. 

Ich hatte seitdem keinerlei Probleme mehr, egal wie oft ich Schichtwechsel hatte oder wie stressig einzelne Situation waren. 

Mir ist es bewusst, dass es auf der PDV 200 steht, aber nicht, ob es ein absoluter Ausschluss bedeutet. 

Denkt ihr, ich muss angeben?

Und wenn ja, ob dies ein Ausschlussgrund für das Studium ist?

Ich bedanke mich für eure Antworten.