Das sagt Onkel google:

Besitz und Erwerb sind für Personen über 18 Jahren frei, anders als die so genannten Stahlruten oder Totschläger, die aus mehreren Federelementen mit einer am Ende befestigten Stahlkugel bestehen und auf Grund der Schlagwucht zu den verbotenen Gegenständen nach dem Waffengesetz zählen.

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Kommt drauf an was du als Fremdgehen bezeichnest und wie sehr du diese Person liebst bzw kennst (Achtung das ist meine Meinungund nicht bindend). Für manche Menschen ist küssen schon Fremdgehen. Stand jetzt würde ich sagen Ja man kann verzeihen (es gibt 2 Beispiele in meinem bekannten Kreis). Das ist wie gesagt meine Meinung. Ich bin aber auch zum Glück noch nie in der Lage gewesen so eine Entscheidung treffen zu müssen...

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Eher nicht. Sonst könnte ja jeder , dessen Test positiv ist, sowas behaupten. Und warscheinlich machen das auch viele (reine Spekulation von mir)

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Vllt solltest du auf dem Weg zum Ballet bei ihr vorbei gehen und sie abholen

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Hi

Wie wäre es denn mit Luxemburg-Stadt?

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