Hallo,

meine Schwester ist mit meinem Auto gefahren und ist geblitzt worden. Ich machte von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und benannte die Person am Steuer nicht. Die Polizei meint nun, ich bin gefahren, obwohl ich am Hand meines Fotos zeigen konnte, dass das Gesicht doch anders ist. Habe Einspruch eingelegt und bin nun zur Hauptverhandlung eingeladen worden.

Seit August sind die 3 Monate Verjährung abgelaufen. Was würde passieren, wenn meine Schwester sich jetzt den Verkehrsverstoß zugeben würde?

Danke für eure Antwort

Gruss