Als gemeinnütziger Verein möchten wir einen kleinen Faschingsumzug durch unser Dorf durchführen. Diese "Veranstaltung" soll natürlich auch mittels Flyer o.ä. Werbematerial beworben werden. Somit kann jeder teilnehmen, der Interesse hat. Die Teilnehmerzahl wird aber vermutlich die 100 nicht übersteigen!

Die Veranstaltung findet unter freiem Himmel bei Tageslicht statt, der "Marsch" wird durch den Veranstalter mittels Warnwesten und Blinklicht abgesichert.

Allerdings gilt es die Frage zu klären, ob haftungsrechtliche oder versicherungstechnische Maßnahmen seitens des Vereins getroffen werden müssen? Habe ich als Veranstalter, in Form einer Unfallverhütung oder eines Haftungsausschlusses, etwas besonderes zu beachten? Wer haftet bei einem Unfall (bspw. ein Kind würde hinfallen und sich leicht verletzen)?

Über eine Hilfe wäre ich sehr dankbar!