Ich würde gerne wissen, wie man den KIndesunterhalt berechnet, wenn beide berufstätig sind. Konkret möchte ich wissen, ob tatsächlich einfach nur die Düsseldorfer Tabelle hier Anwendung findet - also auch wenn die Ehefrau, bei der mein 13-jähriger Sohn lebt, selber ein (wenn auch geringes) Einkommen hat. Müsste ihr Teil dann nicht irgendwie angerechnet werden?

Danke!