Wie wird der Kindesunterhalt berechnet, wenn beide berufstätig sind?
Ich würde gerne wissen, wie man den KIndesunterhalt berechnet, wenn beide berufstätig sind. Konkret möchte ich wissen, ob tatsächlich einfach nur die Düsseldorfer Tabelle hier Anwendung findet - also auch wenn die Ehefrau, bei der mein 13-jähriger Sohn lebt, selber ein (wenn auch geringes) Einkommen hat. Müsste ihr Teil dann nicht irgendwie angerechnet werden?
Danke!
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