Im November habe ich ich bei einem Discounter eine neue Starterbatterie gekauft und musste dafür zusätzlich (und unerwartet) 7,50 € Pfand zahlen.

Heute (also nach 4 Monaten) wollte ich im selben Geschäft für die damals ausgebaute Batterie mit vorgelegtem Kauf- und Pfandbeleg mein Pfandgeld zurück. Fehlanzeige!

Die Auszahlung des Pfandgeldes wurde mit Hinweis des verstrichenen Zeitraums verweigert.

Nach meinem Verständnis ist jedoch das Pfand im Zusammenhang mit dem Kauf der Batterie entstanden und müsste sogar für diese im November gekaufte Batterie nach der üblichen Lebenszeit von ca. 5 Jahren noch ausgezahlt werden.

Gibt es einen entsprechenden Gesetzestext o.ä. auf das man sich berufen kann?