Hallo liebe Community,

Ich gehe in Bayern aufs Gymnasium und habe, wie vermutlich alle, Sport als Pflichtfach. Ich habe in 11/2 (das Halbjahr von Februar-Juli) 3 'mündliche' und 1 schriftliche Note einzubringen. Die schriftliche und 2 mündliche habe ich abgelegt, leider fehlt mir die dritte mündliche Note. Zunächst möchte ich klarstellen, dass die Lehrerin, meiner Meinung nach, viel zu spät mit der Notenabnahme begonnen hat und ich deshalb bei der 3. mündlichen Note nicht anwesend sein konnte (wichtiger Termin, der lange vorher bekannt war). Der Notenschluss ist durch und ich kann die Note für dieses Zeugnis nicht nachholen. Die Lehrerin meinte, dass ich jetzt 0 Punkte in meinem Q11-Zeugnis stehen habe und somit nicht zum Abitur zugelassen werde. Sie will mir auch nicht meine bereits vorhandenen Noten eintragen (was mir ehrlich gesagt ein Rätsel ist). Die Stufenbetreuer habe ich die letzten Tage nicht erreicht, deshalb dachte ich, ich stelle euch mal diese Frage.

Daher meine Frage: Ist es rechtlich möglich, mich nicht zum Abitur zuzulassen, wenn ich gar keine Möglichkeit hatte, die Note zu machen?

Danke schonmal für eure Hilfe