Guten Abend.
In der heutigen Mathestunde hat ein Mitschüler eine 6 für das Fehlen während einer Matheklausur bekommen. Allerdings war sein Fehlen aufgrund eines (laut ihm unumänderbaren Arzttermienes) belegbar entschuldigt worden.
In dieser Situation habe ich mich gefragt in wie fern es überhaupt legal ist einen Schüler, trotz Entschuldigungsbeleg, mit einer 6 zu zensieren.
Da Bildung auf Landesebene Stattfindet ist zu beachten das ich mich auf einer Beruflichen Schule bzw der 11. Klasse der Allgemeinen Hochschulreife in Mecklenburg-Vorpommern befinde.
Vielen Dank an alle Antworten,
Nutzernahme1234.