Hallo habe ein Vertrag der Ende August abläuft den ich nicht verlängern möchte.(6 Monatelaufzeit)

im Vertrag steht,

das Vertragsverhältnis kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende eines Kalendermonats, frühestens jedoch zum Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt für beide Vertragspartner unberührt.

Was soll das genau heißen?

Danke im voraus

Lg