Tja, der Titel sagt es eigentlich schon: ist es möglich als Arbeitnehmer fristlos wegen dauerhaftem und vorsätzlichem Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz zu kündigen? Ich weiß, das man für solche Kündigungen meist einen schriftlichen Nachweis bentötigt, der in Form einer Anweisung beispielsweise nicht vorliegt, nur die vom Arbeitnehmer ausgefüllten und nachweislich eingereichten Stundennachweise. Auch der Arbeitsvertrag lautet anders. Wird der Arbeitgeber auf diesen Verstoß angesprochen erfolgen Antworten nur telefonisch, niemals schriftlich. Das sagt doch eigentlich aus, das er sich bewußt ist, das das nicht rechtens ist, aber auch nicht gewillt ist, Abhilfe zu schaffen.