Urlaub nehmen nach Gesetz?
Hallo
mich interessiert ob das bundesurlaubsgesetz im wesentlichen den Arbeitnehmer schützen soll oder auch zwingend für ihn gilt?
Der Wortlaut mit "gewähren" heisst für mich man müsste erstmal beantragen?
aber der Satz danach mit den mindestens 12 Werktagen zusammenhängend klingt so als müsste man das auf jedenfall
meine Frage ist wenn ich als Arbeitnehmer nur 1wöchige abschnitte beantrage ist das das dann ok oder bin ich auch verpflichtet die 12Tage zubeantragen auch wenn ich das gar nicht will?
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