Ich (16,5 Jahre) fange am 01.10.2011 meine Ausbildung zur Gesundheits und Krankenpflegerin an.

Wenn ich dann ins Schwesternwohnheim ziehe, muß ich mich dann dort mit dem Erstwohnsitz oder mit dem Zweitwohnsitz anmelden? Zur Zeit wohne ich noch bei meinen Eltern!

Welche Vor- oder Nachteile habe ich mit dem Erst- und Zweitwohnsitz?

Danke im voraus

lg