Sehr geehrte Damen und Herren, ist ein Personalausschuss mit Handlungsvollmacht bei 7 BR-Mitgliedern/130 Mitarbeiter möglich?

Eckdaten: - Betriebsrat / 7 Mitgliedern bei 135 Mitarbeitern. - Betriebsausschuss nicht vorhanden (aufgrund kleiner Größe). - Personalausschuss vorhanden 3 Mitglieder (Vorsitzender und 2 BR-Mitglieder). Nach umfangreichen Recherchen kamen wir in folgenden Fragen zu keiner Klärung: - Können wir als Betriebsrat (7 Mitglieder) einen Personalausschuss gründen? - Kann der Ausschuss mithilfe einer Handlungsvollmacht bei Personellen Einzelmaßnahmen (Kündigungen, Einstellungen) selbstständig handeln? (Ausgenommen sind: Zustimmung bei fristlosen Kündigungen von BR-Mitgliedern)

Einerseits haben wir gelesen, dass die Weiterleitung von Beteiligungsrechten erst mit bestehen eines Betriebsausschusses möglich ist, andererseits erst ab 9 BR-Mitgliedern. Quelle: http://www.bzo-wissen.de/wDefault/wissen…uesse/index.php

Wir sind auf zwei Standorte verteilt und das notwendige kurzfristige Zusammenfinden binnen weniger Tage bei Kündigungen ist für drei der BR-Mitglieder schwer möglich ist. Mithilfe des Personalausschusses möchten wir schnell und praktikabel reagieren können.

Bin auf Antworten gespannt.