Hallo zusammen,
da ich mir schon die Finger wund gegoogelt habe und keine adäquate Antwort gefunden habe, könnt ihr mir vielleicht helfen.
Ich beziehe seit dem 01.01.2022 aufstockend ALG 2.
Da mein Warmwasser über Durchlauferhitzer erwärmt wird, zahlt das JC hier den Mehrbedarf Warmwasser Erzeugung.
Nun habe ich meine Stromabrechnung mit einem ordentlichen Guthaben erhalten, und frage mich ob ich dem JC davon einen Teil zurückzahlen muss.
Im Normalfall darf das JC, sofern ich richtig informiert bin, das Guthaben aus der Stromabrechnung nicht als Einkommen werten, da es aus dem Regelsatz bezahlt wurde und wird.
Dadurch das das JC aber den Mehrbedarf übernimmt, stellt sich mir die Frage ob hier ein Anspruch seitens des JC geltend gemacht werden kann?
Hat hierzu jemand eine hilfreiche Antwort für mich?
Danke euch allen!