Ich möchte mich scheiden lassen und vorab die eheliche Wohnung verlassen. Mir wurde gesagt, dass ich ein Trennungsjahr einhalten muss und wenn ich in dieser Zeit einfach ausziehe, dass mir vor Gericht die alleinige Schuld zugesprochen werden kann, weil ich meiner Noch Ehefrau die Möglichkeit genommen habe die Ehe zu retten. Die Ehe ist zerrüttet. Es befinden sich 2 Minderjährige gemeinsame Kinder in der Elterlichen Wohnung, die bei der Mutter bleiben werden . Meine Frage dazu ist: Wenn ich in der ehelichen Wohnung bleiben muss, wie soll ich dann das Trennungsjahr einhalten bzw. nachweisen? Gibt es ein Musterformular, dass meine Noch Ehefrau unterzeichnen kann, dass ich die eheliche Wohnung ohne Konsequenzen verlassen darf ?

Achtung: Ich habe in ÖSTERREICH geheiratet. Österreich Gesetz.

Vielen Dank