Den gesetzlichen Finderlohn bei Wertgegenständen kenne ich. Jetzt fand ich ein Sparbuch und meldete es der Bank. Der Besitzer rief mich schon an und möchte sein Sparbuch abholen. Als ich ihn auf Finderlohn ansprach, meinte er, ich hätte keinen Anspruch darauf, weil er das Sprachbuch bereits gesperrt hatte. Das Internet, die Bank und auch die Polizei konnte mir nicht sagen, ob das stimmt. Weiß es jemand?