Ic schreibe im Juli 3 Zwischenprüfungen an der Juristischen Fakultät, für die ich vom Amt eingeschrieben bin. Wenn ich mich im Juni oder vor den Zwischenprüfungen exmatrikuliere, werden dann die Zwischenprüfungen mit "nicht bestanden" bewertet oder bleibt mein erster Versuch gültig?