Es geht darum dass ich vor knapö nem halben Jahr mein Einstellungstest bei der polizei in hamburg hatte & auch alles bestanden habe.

Ich habe eine verbindliche zusage bekommen + eine einladung zum welcome day, den nur leute bekommen, die auch eingestellt werden.

1 Woche später wurde ich dann rausgeworfen, weil ich ein damaliges ermittlungsverfahren vor 7 Jahren nicht angegeben habe. Eingestellt nach 170 2 stpo. Ich war 14.

Ob ihr mir glaubt oder nicht ist mir egal: Ich habe darüber nichts gewusst & weiss es erst seit kurzem nachdem gespröch mit dem sachbearbeiter & meiner eltern.

Ich hatte im glauben damals ne vollmacht unterschrieben, da ich gedacht habe, es handelt sich um was schulisches. Wie gesagt ich war 14 und wusste es bis vor kurzem nicht.

Nach anfrage vor kurzem hin, werden meine daten trotz antrag auch kicht gelöscht sondern erst 2035. bin quasi lebenslang in hamburg gesperrt. Status: "Absolut ungeeignet" aufgrund des "verschwiegenen ermittlungsverfahrens"

Meine Frage ist ob man beim verwaltu gsgericht dagegen klagen kann & wie die chancen sind.

Mir ist bewusst dass man sowas angeben muss, allerdings kann man nichts angeben, wovon man nichts weiss, wenn niemals was gegen ein lief.

Kennt sich da jemand aus ?

Bitte nur ernste Antworten.

Im Vorraus danke