Hallo, ich wohne in einem Studentenwohnheim. Jedoch darf ich laut "Hausordnung" die Küche in der Zeit zwischen 22 Uhr nachts und 8 Uhr morgens nicht benutzen. Die Küche ist auch mit einem elektronischen Schloss verriegelt, die dann zu den Zeiten gesperrt ist. Nun, da dort auch der Kühlschrank steht, wollte ich fragen, ob das überhaupt rechtens ist? Ist es nicht ein Grundrecht, dass man jederzeit Nahrung zu sich nehmen dürfen sollte? Egal um welche Uhrzeit? Was, wenn ich an einer Unterzuckerung leide oder sonst irgendwie Kreislaufprobleme bekomme und dann nicht mal mehr in die Küche kann, um mir ne Suppe oder n Tee warm zu machen? Wenn ich morgens früh um 8 schon Vorlesungen habe, kann ich nicht einmal um 7 Uhr anfangen hier mir mein Frühstück zu machen.

Meiner Meinung nach ist das eine massive Einschränkung in die Grundrechte und wollte fragen, ob ihr das auch so seht? Kann ich etwas dagegen tun? Dürfen die mir das überhaupt verbieten, nur weil sie es in die Hausordnung reingeschrieben haben?

Immerhin zahle ich für das "Einzelappartment" mit Küchenmitbenutzung verhältnismäßig nicht wenig für bloß ein Zimmer im Wohnheim...