Was wenn beide Elternteile Doppelstaatler sind (zu Hälfte deutsch),die beide nur in Deutschland die Status der anderen Staatsangehörigkeit besitzen, heißt im Grunde genommen, das in den anderen Staat gar nicht existieren.(Sehr komplizierte und lange Geschichte) Von der Botschaft kann man keine negative Bescheinigung bekommen, weil es paar Dokumente benötigt die man nicht hat, also fazit Bürokratie.

Kann das Kind nur die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen?

Wenn ja, was muss man machen?