Ich habe einen Gutschein für eine kosmetische Behandlung in einem Studio geschenkt bekommen. Dafür einen Termin in dem Studio vereinbart. Nach meiner Behandlung wurde mir die Einlösung des Gutscheines verwährt mit der Aussage: diesen hättest du nur bei der Studioinhaberin einlösen dürfen, ich bin hier Freiberuflich angestellt. Weder auf dem Gutschein noch auf der Website steht, dass Gutscheine nur bei einer Person eingelöst werden dürfen. Argumentiert wurde dies damit, dass der Gutschein ausgestellt wurde bevor die Freiberuflerin dort angefangen hat. Ist das rechtens?