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Antwort
Hallo Anonymer Verfasser/-in,
ich als Mann des Gesetzes sagen, dass ich sehr schockiert über diese Story bin. Denn das Jugendschutzgesetz erlaubt mit 14 Jahren sexuelle Handlungen mit 14 Jährigen oder älteren Männern oder Frauen. Dazu hat der Erziehungsberechtigte wiederum das Recht vom 14. bis 18. Lebensjahr, Personen die älter sind als 18 und eine potenzielle Gefahr für den Schutzbefohlenen sind zu sperren durch die Polizei. Das gleiche gilt auch für 14-17 jährige. Einerseits müsste darauf geachtet werden, dass der Vater nicht abhaut, denn da dieser 28 Jahre ist, kann er sich leicht absetzen. Dies waren meine Worte