Je nachdem, was dort genau über Dich veröffentlicht wurde, kannst Du Anzeige wegen Beleidigung, übler Nachrede oder Verleumdung erstatten.

Normalerweise ist es recht erfolglos, diese Delikte anzuzeigen, weil die Staatsanwaltschaft Dich auf den Privatklageweg verweist. Dies ist ein kompliziertes Verfahren, kostet Dich Geld (auch im Vorfeld, auch Anwälte lassen sich in diesen Fällen oft im Voraus bezahlen) und weil man Beleidigungen oft nicht stichhaltig beweisen kann, bleibst Du auf den Kosten sitzen.

Aber: In diesem Fall würde ich auf jeden Fall Anzeige erstatten. Aufgrund der Veröffentlichung im Internet für ein großes Publikum ist es sehr gut möglich, wenn nicht sogar wahrscheinlich, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren führt. Es wird, wenn derjenige Ersttäter ist, nicht viel an Strafe für ihn rumspringen. Aber die Tatsache, dass er mal vor einem Jugendrichter antreten muss, ist wichtig. Dann macht er so einen Mist nicht mehr und auch Leute aus seinem Umfeld werden es vielleicht sein lassen.

Man darf nicht immer sagen "die Polizei hat besseres zu tun". Auch kleinere Straftaten sind trotzdem Straftaten und außerdem ist auch die persönliche Ehre ein wichtiges Rechtsgut. Ansonsten wäre das eben auch nicht im Strafgesetzbuch genannt.

Was Du tun kannst, ist, der Polizei "zu helfen". Mache Screenshots von dem Profil, protokolliere die Zeit und die Dauer, die das Profil mindestens mit dem beleidigenden Inhalt online war, sowie evtl. die Anzahl der Zugriffe auf das Profil (ich weiß nicht, ob das bei FB angezeigt wird). Wenn Du vorab alles an wichtigen relevanten Daten sammelst, hilfst Du dem Ermittler, zielgerichtet zu arbeiten.

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