Hallo zusammen,

Ich habe von unserem Vermieter eine Nebenkostenabrechnung erhalten.

Laut Vertrag erfolgt die Aufteilung der Allgemeinen Nebenkosten 100% auf die Wohn- und Nutzflächen.

Der Vermieter selbst bewohnt das EG.

Im Keller werden ca 75% der Räume exklusiv seitens Vermieter benutzt. Die restlichen 25% der Fläche sind Allgemeinflächen, wie Heizungsraum.

Die Wohnungen sind alle gleich groß.

In der Abrechnung hat er seine Wohn und Nutzfläche mit dem selben prozentualen Teil angesetzt, wie die restlichen Wohnungen. Der Keller als Nutzfläche wurde hierbei nicht betrachtet.

Wird die Verteilung nach Wohn und Nutzfläche rein mit der Wohnfläche betrachtet ?

Danke vorab.