Eine Frage an alle Schornsteinfeger: Ich wohne mit meinen Eltern in einem Reihenhaus aus der 1950er Jahren. Wir heizen das Wohnzimmer mit einer Gasheizung, die oft Probleme macht, wegen des Termostates. In der Küche heizten wir mit einem alten Beistellherd. Auch nach den Feinstaubverordnungen sagte unser Schornsteinfeger, dass wir ihn weiter benutzen dürfen, weil er die Hauptwärmequelle ist. Im Frühjahr diesen Jahres hat unser alter Beistellherd dann den geist aufgegeben, doch zum Glück haben wir noch einen (das selbe Modell) im Keller stehen. Aber als wir den anschließen wollten meinte unser Schornsteinfeger, das geht nicht! wegen der Feinstaubverordnung. Das Problem ist, dass an die Stelle wo er steht kein anderer Ofen hinpasst (vom Platz her)und auch keine andere Heizung funktioniert. Meine Frage: Kann man diese Verordnung umgehen? also ist es möglich, den Ofen trotz der Verordnung anzuschließen, da er ja die Hauptwärmequelle ist? Ist es sinnvoll, den Schornsteinfeger zu wechseln? Es ist wirklich sehr wichtig, dass wir die Küche warm haben, wenn jetzt der Winter kommt.
Vielen Dank im vorraus Niklas