Hallo,

vor rund einem 3/4 Jahr waren meine Freundin und ich bei einem Fitnessstudio in NRW zwecks Vertragsabschluss. Bei Abschluss fiel mir auf, dass in den AGBs keine Klausel über ein Sonderkündigungsrecht bestehe. Nur die ordentliche Kündigung wird beschrieben.

Da ich auf ein Medizinstudienplatz gehofft habe, habe ich die Sonderkündigung angesprochen und extra betont, dass es sein kann, jedoch nicht muss, dass ich zwecks Studium umziehen muss. Die stellvertretende Studioleitung hat uns beiden versichert, dass das kein Problem sei, wenn eine gewisse Entfernung bestünde. Sie nannte, glaube ich, ca. 50km.

Nun sind wir von NRW nach Hessen gezogen und uns trennen ca. 250km zum Fitnessstudio. Ich habe eine Kündigung verfasst um Gebrauch von dem Sonderkündigungsrecht zu machen. Am Telefon wurde mir gesagt, dass man sich bewusst dafür entschieden hat dies zu verweigern aufgrund eines Urteils und man habe die AGBs geändert. In unseren wurde dies nicht beschrieben. Man hat uns über die Änderung nicht informiert und im Internet finde ich keine AGBs.

Wie sieht es nun für uns aus, da uns eigentlich ein Sonderkündigungsrecht "auf jeden Fall" versichert wurde?