Hallo Leute!

Bin seit kurzem stolzer Papa und habe auch schon die ersten Monate (09.-12.2019) Unterhaltsvorschuss gezahlt an die Mutter wie gefordert vom Amt. Von dem Kind selbst wusste ich nichts und die Vaterschaft wurde im September auch erst festgestellt. Nun kam die Rechnung vom JA für die Rückzahlung des Vorschuss von Januar bis August 2019. Sogar mit Zinsen.

Ist dies überhaupt richtig?

Denn laut § 1613 Abs. 2 Nr. 2a BGB heißt es:

"Für die Vergangenheit kann der Berechtigte Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung nur von dem Zeitpunkt an fordern, zu welchem der Verpflichtete zum Zwecke der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs aufgefordert worden ist, über seine Einkünfte und sein Vermögen Auskunft zu erteilen, zu welchem der Verpflichtete in Verzug gekommen oder der Unterhaltsanspruch rechtshängig geworden ist"

Der Brief in dem ich Auskunft geben sollte kam ja erst kurz nach der Vaterschaftsfeststellung.

Vielleicht hat ja hier jemand etwas ähnliches erlebt! Danke schon mal!