Ich habe am ersten Öffnungstag nachdem mein Frauenarzt 3 Wochen im Urlaub war ein Termin. Den will ich aber absagen, konnte es aber früher nicht weil sie im Urlaub waren. Der Termin ist um 10.30 Uhr. Muss ich trotzdem die Strafe zahlen weil es ja offensichtlich zu kurz ist obwohl ich keinen erreichen konnte weil sie Urlaub hatten?