Hallo,

ich bin Mieter in einem großen Mietshaus. Zu jeder Wohnung wird ein Teifgargenstellplatz vermietet. Es handelt sich hierbei um sogenannte Doppelparker, auf die kein Van passt (ist zu hoch). Ich besitze aber einen. Irgendwo muss ich aber das Auto parken... Es gibt mehrere frei zugänglich Parkplätze auf dem Grundstück des Mietshauses. Hier parken auch häufiger mal Mieter, die halt mal nicht in die Tiefgarage fahren wollen. Das hat den Hausmeister so geärgert, dass er ganz schlau war und Schilder mit "Gäste-Parkplatz" dort aufgestellt hat. Ich stehe natürlich regelmäßig in meiner Freizeit , und das ist der geringere Teil der Woche, mit dem Auto auf solch einem Parkplatz. Dem Hausmeister ist dies aber so ein Dorn im Auge, dass die Hausverwaltung nun droht, das Auto abschleppen zu lassen. In der Hausordnung steht kein entsprechendes Verbot. Es wird auch niemand behindert und die Hausverwaltung kann mir keinen geeigneten Parkplatz in der TG anbieten. Ich soll auf der Straße parken.

Darf die HV das Parken auf dem Gemeinschaftsgrund für Mieter verbieten und dürfte sie so einfach abschleppen lassen?

Vielen Dank schon einmal für Eure antworten.

VG Sabine